Seit mindestens 1433 sind Ratsmänner mit zwei Rats- bzw. Bürgermeistern an der Spitze nachweisbar. Der Rat wurde jährlich neu gewählt und durch die Stadtherren bestätigt. Um 1440 sitzen gewählte Gemeindevormünder im Rat, Viertelsmeister sind seit 1433 bezeugt. Satzungen sind von 1440 und 1671 bekannt; nach der letzteren wurde die jährliche Neuwahl des Rates durch den sitzenden Rat vollzogen und die Bestätigung durch die Universität Jena erteilt.
WeiterlesenStiftung Stoye
rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts